Statuten

Statuten Alfa Romeo Club Schweiz

Die nachstehenden Auszüge stehen stellvertretend für die kompletten Statuten und sollen lediglich einen Einblick darstellen. Die Statuten sind erhältlich bei Eintritt in den Club.

 

ALFA ROMEO CLUB SCHWEIZ

 

Erster Abschnitt: Name und Zweck

Art. 1 Name

  1. Unter dem Namen "Alfa Romeo Club Schweiz" besteht eine freie Vereinigung von aktiven "Alfa Romeo"-Besitzern (Frauen, Männer).

  2. Sitz des Vereins ist der jeweilige Wohnort des Präsidenten.

Art. 2 Zweck

  1. Der Verein bezweckt die Pflege der freundschaftlichen Kontakte, des Erfahrungs- und Gedankenaustausches unter "Alfa Romeo"-Fahrern und die Organisation von fachlichen Fortbildungskursen im Zusammenhang mit dem Automobil.

  2. Es ist den Clubmitgliedern untersagt, die Mitgliedschaft für private kommerzielle Zwecke zu benützen.

  3. Zu bereits bestehenden Automobilclubs besteht keine Konkurrenz.

 

Zweiter Abschnitt: Mitglieder

 

Art. 3 Aktivmitglieder

 

Art. 4 Passivmitglieder

  1. Gönner, Firmen und Einzelpersonen können Passivmitglieder ohne Stimmrecht werden.

Art. 5 Ehrenmitglieder

  1. Die zu Ehrenmitglieder ernannten Personen gehören dem Club ohne Beitragsleistungen an.

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an den Vorstand.

 

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Wissenswertes über den Club

  1. Gründung des Clubs 1975 in Biel
  2. Mitglieder aus der ganzen Schweiz(keine lokale Gebundenheit)
  3. Kontakt zum Importeur
  4. Alle Baureihen von Alfa Romeo sind erwünscht